Schon seit geraumer Zeit schreien die Gewerkschaften, breite Bevölkerungsschichten und spätestens seit dem bekannt gewordenen Fall, in dem eine Drogeriemarktkette Zeitarbeit missbräuchlich bzw. anders als ursprünglich angedacht und sozial erwünscht gewesen wäre anwandte, auch die Politik, dass Zeitarbeiter besser geschützt werden sollen.
Viele melden sich zu Wort und unzählige Verbesserungsmodelle wurden präsentiert und selbst FDP und Gewerkschaften sind sich mal einig: "Gleicher Lohn, für gleiche Arbeit!" Ein fast schon historischer Moment für beide Seiten, mal einer Meinung zu sein. Ich hoffe, dass hierbei kein für beide Seiten bisher so wichtiges Feindbild ernsthaft beschädigt wurde. Nach dem zuständigen Ministerium und den Zeitarbeitsverbänden, legen nun auch noch die Gewerkschaften ihre Änderungsvorschläge zum Gesetz zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - kurz AÜG genannt - vor.
Besonders peinlich, gerade für die Gewerkschaften, dürfte der Umstand sein, dass niemand an die kleine, aber wichtige Feinheit der Begrifflichkeiten gedacht zu haben scheint. So heißt es auch in den neuen Entwürfen des AÜG immer noch LEIHarbeiter, VerLEIHer oder EntLEIHer. Aber was stört viele eigentlich an diesen Begriffen, der sich doch mittlerweile schon seit Jahrzehnten eingebürgert haben?
Hierzu nachfolgend eine etablierte Definitionen, die zum Nachdenken anregen soll und aus dem durchaus allgemein anerkannten Gabler Wirtschaftslexikon stammt, welches jeder, der schon mal einen BWL-Grundkurs absolviert hat, eigentlich in seinem Bücheregel wiederfinden müsste.
"LEIHe ist die unentgeltliche Überlassung des Gebrauchs einer Sache (§§ 598–606 BGB). Der VerLEIHer muss den Gebrauch gestatten, haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und kann i.d.R. die Sache jederzeit zurückfordern. Der EntLEIHer haftet für jedes Verschulden, muss die Sache pfleglich behandeln, darf sie nicht weiterverleihen und muss sie nach Zeitablauf oder Kündigung zurückgeben."
Da streiten wir uns in Deutschland nun tatsächlich darüber, wie fair wir Zeitarbeit nun gestaltet wollen und dann reden wir doch schon wieder von LEIHarbeit? Laut der oben aufgeführten Definition haben LEIHarbeiter streng genommen und Außerachtlassung aller weiteren Rechtsnormen, wie beispielsweise unserer Verfassung, die in der Vergangenheit ja auch gerne mal von der Legislativen recht locker ausgelegt wurde, nichts im Arbeits- und Sozialrecht zu suchen. Sie wären SACHEN, die UNENTGELTLICH verliehen würden. Selbst Vieh hätte Dank Tierschutz einen höheren Stellenwert in Deutschland. Also begrifflich betrachtet. Erinnerungen an die Kolonialzeiten werden wach. Dort gab es sie nämlich, die Menschen, die wie Sachen behandelt und unentgeltlich verliehen werden konnten, nämlich Sklaven. In Deutschland ist Sklaverei übrigens zuletzt 1945 abgeschafft worden.
Also, liebe Gewerkschaften, Politiker sowie politisch stets korrekte Mitbürgerinnen und Mitbürger und auch alle stets hierzu sonstig Bemühten: Tut den Zeitarbeitnehmern doch diesen einen klitzekleinen Gefallen und gebt ihnen auch rechtlich menschenwürdige Begrifflichkeiten in den Gesetzen.
Mein Vorschlag:
Besonders peinlich, gerade für die Gewerkschaften, dürfte der Umstand sein, dass niemand an die kleine, aber wichtige Feinheit der Begrifflichkeiten gedacht zu haben scheint. So heißt es auch in den neuen Entwürfen des AÜG immer noch LEIHarbeiter, VerLEIHer oder EntLEIHer. Aber was stört viele eigentlich an diesen Begriffen, der sich doch mittlerweile schon seit Jahrzehnten eingebürgert haben?
Hierzu nachfolgend eine etablierte Definitionen, die zum Nachdenken anregen soll und aus dem durchaus allgemein anerkannten Gabler Wirtschaftslexikon stammt, welches jeder, der schon mal einen BWL-Grundkurs absolviert hat, eigentlich in seinem Bücheregel wiederfinden müsste.
"LEIHe ist die unentgeltliche Überlassung des Gebrauchs einer Sache (§§ 598–606 BGB). Der VerLEIHer muss den Gebrauch gestatten, haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und kann i.d.R. die Sache jederzeit zurückfordern. Der EntLEIHer haftet für jedes Verschulden, muss die Sache pfleglich behandeln, darf sie nicht weiterverleihen und muss sie nach Zeitablauf oder Kündigung zurückgeben."
Da streiten wir uns in Deutschland nun tatsächlich darüber, wie fair wir Zeitarbeit nun gestaltet wollen und dann reden wir doch schon wieder von LEIHarbeit? Laut der oben aufgeführten Definition haben LEIHarbeiter streng genommen und Außerachtlassung aller weiteren Rechtsnormen, wie beispielsweise unserer Verfassung, die in der Vergangenheit ja auch gerne mal von der Legislativen recht locker ausgelegt wurde, nichts im Arbeits- und Sozialrecht zu suchen. Sie wären SACHEN, die UNENTGELTLICH verliehen würden. Selbst Vieh hätte Dank Tierschutz einen höheren Stellenwert in Deutschland. Also begrifflich betrachtet. Erinnerungen an die Kolonialzeiten werden wach. Dort gab es sie nämlich, die Menschen, die wie Sachen behandelt und unentgeltlich verliehen werden konnten, nämlich Sklaven. In Deutschland ist Sklaverei übrigens zuletzt 1945 abgeschafft worden.
Also, liebe Gewerkschaften, Politiker sowie politisch stets korrekte Mitbürgerinnen und Mitbürger und auch alle stets hierzu sonstig Bemühten: Tut den Zeitarbeitnehmern doch diesen einen klitzekleinen Gefallen und gebt ihnen auch rechtlich menschenwürdige Begrifflichkeiten in den Gesetzen.
Mein Vorschlag:
- Zeitarbeiter, statt der politisch inkorrekten Bezeichnung LEIHarbeiter (=Sklave).
- Zeitarbeitsunternehmen, statt der politisch inkorrekten Bezeichnung VerLEIHer (=Sklavenhändler).
- Kundenunternehmen, statt der politisch inkorrekten Bezeichnung EntLEIHer (=Sklavenbesitzer).
Menschenwürde kann manchmal so einfach sein, auch ohne Sanktionsandrohungen der UN oder das gleich drei US-Flugzeugträger vor der deutschen Küste vor Anker gehen. Bekämpfen wir erst einmal die Achse-des-Bösen zu Hause, z. B. in Form von Gesetzen, die Menschen als Sachen definieren. Die neuen Begriffe hätten zudem auch noch einen integrativen Effekt. So könnten sich Zeitarbeitnehmer auch endlich begrifflich zu den Arbeitnehmern zählen. Ganz ohne Einbürgerungs- oder Sprachtest.

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