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| Foto: doob |
Und wieder ist ein Sturm der Entrüstung ausgebrochen. Ver.di und Report Mainz haben eine vermeidlich neue Masche bei Zeitarbeitsfirmen entdeckt. Den Werkvertrag.
Im genannten Beispiel soll ein Zeitarbeitsunternehmen für zahlreiche Unternehmen im Einzelhandel als Sub-Unternehmer aufgetreten sein und seine Mitarbeiter/innen hierbei extrem schlecht und nicht sozial erwünscht entlohnt haben. In dem Beitrag war von 10- bis 12-Stundentagen im Akkord die Rede sowie von 14 bis 15 Arbeitstagen in Folge und monatlich 900 EUR netto "Lohnausbeute".
Ist das wirklich so oder bloß ein Einzelfall? Ich sage: Nein, es ist kein Einzelfall, sondern gelebte Realität und das bereits seit vielen, vielen Jahren.
Auch ich habe solche Auftragsanfragen in meinen Berufsjahren in der Zeitarbeit regelmäßig erhalten. Gerade aus dem Einzelhandel, aber auch aus der Logistik, Abfallwirtschaft und dem Recycling. Meist zu Preisvorgaben, die streng ökonomisch betrachtet lediglich Stundenlöhne von brutto 3,50 EUR bis maximal 6,00 EUR, mitunter auch für gelernte Kräfte, zugelassen hätten. Immerhin sind Zeitarbeitsunternehmen, ob im Rahmen der Zeitarbeit oder Werkverträgen, keine karitativen Einrichtungen. Glücklicherweise hatte ich Chefs, die diesen schnellen Euro nicht mitnehmen wollten oder gar mussten bzw. mich mündlich hierzu genötigt hätten, solch einen Auftrag anzunehmen (siehe hierzu auch den Beitrag von Gast-Autor Sebastian Strottmann). Ich klopfe hierfür nachträglich auf Holz.
Nun ist die Empörung wieder groß und die Forderung des Zeitarbeitsmindestlohns wird als Goldenes Kalb der Problemlösung angepriesen. Völlig falsch in diesem Zusammenhang, denn: Auch ein Mindestlohn Zeitarbeit könnte dies nicht verhindern. Wie bereits zuvor beschrieben, handelt es sich in diesen Fällen nicht um Zeitarbeit, sondern um einen Werkvertrag.
Für den Ottonormalbürger ist es nicht nachvollziehbar, weshalb sich Zeitarbeitsunternehmen im Rahmen solcher Werkverträge nicht auch an ihren Tarifvertrag halten müssen. Das ist jedoch recht einfach zu erklären: Die Zeitarbeitstarife erlauben dies, in dem sie es nicht ausschließen. Etwa eine gewollte Regelungslücke? Man kann nur spekulieren...
Für den Ottonormalbürger ist es nicht nachvollziehbar, weshalb sich Zeitarbeitsunternehmen im Rahmen solcher Werkverträge nicht auch an ihren Tarifvertrag halten müssen. Das ist jedoch recht einfach zu erklären: Die Zeitarbeitstarife erlauben dies, in dem sie es nicht ausschließen. Etwa eine gewollte Regelungslücke? Man kann nur spekulieren...
Ja, selbst die DGB-Tarife mit dem iGZ und BZA haben keine Regelung hierzu vereinbart. Auch wenn sie kontinuierlich für eine faire Zeitarbeit mit ihrem Zeitarbeitsmindestlohn werben. Wer sich Fairness auf die Fahnen schreibt, dem sollte hierbei auch automatisch eine besondere Verantwortung zuteil werden. Sie könnten solche Dinge ruckzuck selbst ändern und einfach mit gutem Beispiel voran gehen, wenn sie es denn wirklich wollen und es ihnen auch wirklich ernst ist. Beispielsweise mit einem Mitglieder-Fairnessabkommen, wo diese sich verpflichten, auch bei Werkvertragsaufträgen mindestens ihren eigenen Zeitarbeitstarif anwenden zu wollen, für den sie ja sogar bei der Bundesregierung derzeit massiv als Branchenmindestlohn werben. Der Fairness wegen...versteht sich. Gerade DGB, iGZ und BZA könnten hier unter Beweis stellen, dass ihnen Fairness und Mindeststandards für die Beschäftigten ihrer Mitgliedsunternehmen wirklich wichtig sind. Mit einem Mitglieder-Fairnessabkommen im eigenen Haus. Ganz ohne bundespolitische Hilfe, sondern völlig (tarif-)autonom als verantwortungsvoll agierender Wirtschaftszweig, der soziale Verantwortung übernimmt.

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